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   BVerwG, 23.10.1970 - VII P 7.70   

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BVerwG, 23.10.1970 - VII P 7.70 (https://dejure.org/1970,529)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1970 - VII P 7.70 (https://dejure.org/1970,529)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - VII P 7.70 (https://dejure.org/1970,529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss aus dem Personalrat wegen nachhaltiger Werbung für die Gewerkschaft außerhalb der Dienststelle und Dienstzeit - Werbung für eine Gewerkschaft durch ein Personalratsmitglied unmittelbar im Anschluss an den Dienst - Werbung für eine Gewerkschaft durch ein ...

  • bverwge-wolterskluwer

    PersVG §§ 26, 55, 56
    Ausschluß aus dem Personalrat wegen nachhaltiger Werbung für die Gewerkschaft außerhalb der Dienststelle und Dienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 26, 55, 56

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 177
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65

    Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 7.70
    VII P 1.65 - (BVerwGE 22, 96) hingewiesen.

    Der Beteiligte zu 3) hat, wie die Feststellungen des Beschwerdegerichts ergeben, nachhaltig für seine Gewerkschaft geworben und dabei auch, wie das Beschwerdegericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 1. Oktober 1965 (a.a.O.) ausgeführt hat, einen Druck auf die anwesenden Bediensteten zum Eintritt in seine Gewerkschaft ausgeübt.

  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 7.70
    Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht, das über die gegen die Entscheidung des Senats vom 1. Oktober 1965 erhobene Verfassungsbeschwerde entschieden hat, als mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar angesehen (Beschluß vom 26. Mai 1970 - 2 BvR 664/65 - NJW 1970, 1635).
  • BVerwG, 15.01.1960 - VII P 2.59

    Möglichkeit des Ausschlusses eines Personalratsmitgliedes wegen einer in aktiver

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 7.70
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 15. Januar 196.0 - BVerwG VII P 2.59 - (Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78

    Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats -

    Im Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 7.70 - (BVerwGE 36, 177 [179]) ist auch eine außerhalb der Dienststelle und der Dienstzeit ausgeübte Werbung unter den genannten Voraussetzungen als eine zum Ausschluß führende Pflichtverletzung angesehen worden.

    Es hat in diesem Zusammenhang auch auf die in § 56 Abs. 2 PersVG 1955 ausgesprochene Pflicht des Personalrats hingewiesen, sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen, und im Beschluß vom 23. Oktober 1970 (a.a.O. S. 178) ausgeführt, mit dieser Pflicht stehe es nicht in Einklang, wenn eine nachhaltige und unter Anwendung psychischen Drucks erfolgende Werbung durch Personalratsmitglieder ausgeübt werde.

    Diese Pflicht läßt sich nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 7.70 - (BVerwGE 36, 177 [179]) ausgeführt hat, eindeutig örtlich und zeitlich begrenzen.

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 528/95

    Wahlbewerber

    Mit der einhelligen Meinung in der Literatur ist davon auszugehen, daß der besondere Kündigungsschutz des Wahlbewerbers nach § 15 Abs. 3 KSchG zumindest dessen Wählbarkeit nach § 8 BetrVG voraussetzt (KR-Etzel, 4. Aufl., § 103 BetrVG Rz 25 a; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 15 Rz 18; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz 16; GK-BetrVG/Kraft, 5. Aufl., § 103 Rz 14; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 103 Rz 20 a; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 8 Rz 37; vgl. BVerwGE Beschlüsse vom 27. Mai 1960 - VII P 13.59 - und 5. Februar 1971 - VII P 7.70 - AP Nr. 2 und 6 zu § 10 WahlO z. PersVG; offengelassen im Senatsurteil vom 4. März 1976, aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1977 - 4 A 4/77

    Unzulässige Werbung für die Deutsche Postgewerkschaft ; Legitime Interessen von

    Dies ist in der Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz 1955 allgemein anerkannt (BVerfGE 28, 295; BVerwGE 22, 96; 36, 177 = Die Personalvertretung 1971, 162; OVG Münster, Die Personalvertretung 1964, 65; BayVGH, ZBR 1964, 156; OVG Lüneburg, Die Personalvertretung 1973, 50).

    Demgemäß werden in verschiedenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts die Pflichten des Personalrats und seiner Mitglieder zu einer objektiven und gewerkschaftlich neutralen Amtsführung hervorgehoben, ohne daß auf die Position innerhalb des Personalrats abgestellt wird (BVerwG, Beschluß vom 15. Januar 1960 VII P 2.59 - BVerwGE 36, 177).

  • BVerwG, 10.10.1990 - 6 P 22.88

    Personalvertretungsrecht: Gebot der Objektivität und Neutralität der Amtsführung,

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits aus § 56 Abs. 1 Satz 1 sowie § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 -, die mit § 62 sowie § 2 Abs. 1 erster Halbsatz und Abs. 2 Satz 1 LPVG im wesentlichen übereinstimmen, die Pflicht des Personalrats und seiner Mitglieder hergeleitet, alles zu unterlassen, was bei den Beschäftigten begründete Zweifel an der Objektivität und Neutralität des Personalrats hervorrufen kann (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG 7 P 2.59 - ; Beschluß vom 1. Oktober 1965 - BVerwG 7 P 1.65 - <BVerwGE 22, 96 = PersV 1966, 21>; Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 7.70 - <BVerwGE 36, 177 = PersV 71, 162>; vgl. auch Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 14.78 - ).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 6 P 90.78

    Voraussetzungen des Ausschlusses aus dem Personalrat - Gewerkschaftliche Werbung

    Es hat in diesem Zusammenhang auch auf die in § 56 Abs. 2 PersVG 1955 ausgesprochene Pflicht des Personalrats hingewiesen, sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen, und im Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 7.70 - (BVerwGE 36, 177 [179]) ausgeführt, mit dieser Pflicht stehe es nicht in Einklang, wenn eine nachhaltige und unter Anwendung psychischen Drucks erfolgende Werbung durch Personalratsmitglieder ausgeübt werde.
  • BVerwG, 25.06.1974 - VII P 11.72

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft nach Umstellung eines Ausschlussantrags in

    Die Antwort auf die weitere Frage, ob das Verteilen von Werbematerial nur einer Gewerkschaft an die Beschäftigten durch ein Personalratsmitglied mit der ihm obliegenden Neutralitätsverpflichtung zu vereinbaren ist, läßt sich den Grundsätzen entnehmen, die der Senat in den Beschlüssen vom 1. Oktober 1965 (a.a.O.) und vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 7.70 - (BVerwGE 36, 177 = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 8) über die gewerkschaftliche Betätigung von Personalratsmitgliedern bei der Ausübung ihres Amtes oder im Zusammenhang mit ihrem Amt im einzelnen dargelegt hat.
  • BVerwG, 21.02.1979 - 6 P 50.78

    Verletzung der gewerkschaftlichen Neutralität - Wahrung der Vereinigungsfreiheit

    Es hat in diesem Zusammenhang auch auf die in § 56 Abs. 2 PersVG 1955 ausgesprochene Pflicht des Personalrats hingewiesen, sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen, und im Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 7.70 - (BVerwGE 26, 177 [BVerwG 10.02.1967 - IV C 43/65] [179]) ausgeführt, mit dieser Pflicht stehe es nicht in Einklang, wenn eine nachhaltige und unter Anwendung psychischen Drucks erfolgende Werbung durch Personalratsmitglieder ausgeübt werde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1978 - 5 A 10/78

    Auflösung des Hauptpersonalrats; Verstoß gegen die Grundregeln des

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  • OVG Berlin, 22.11.1974 - II PV 22.74
    Die Mitglieder des Personalrats müssen deshalb innerhalb der Dienststelle ihre politische (und gewerkschaftliche) Tätigkeit so beschränken, wie es ihrer Stellung als objektive und neutrale Sachwalter der Interessen der Dienstkräfte entspricht (vgl. zur gewerkschaftlichen Betätigung von Personalratsmitgliedern BVerfGE 28, 295, 308; BVerwGE 13, 242; 22, 96; 36, 177).
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